Als Heilpraktikerin für Psychotherapie rechne ich meine Leistungen nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker ( GebüH ) ab - Sie erhalten bei Barzahlung eine Quittung bzw. bei Überweisung eine Rechnung.
Als Heilpraktikerin für Psychotherapie kann ich meine Leistungen nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Es besteht eventuell die Möglichkeit, dass Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Übernahme der Kosten stellen, wenn Ihnen bei approbierten Psychotherapeuten nachweislich unzumutbar lange Wartezeiten entstehen. Dies stützt sich auf die Regelung des § 13, Absatz 3, SGB V. Die genaue Vorgehensweise und die Einzelheiten erfragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse - ich bin Ihnen gerne dabei behilflich.
Hinweis: In verschiedenen Fällen kann es durchaus sinnvoll sein, Psychotherapie- Leistungen als Selbstzahler in Anspruch zu nehmen - bitte sprechen Sie mich dazu an.
Meine Leistungen als Heilpraktikerin für Psychotherapie werden Ihnen nur dann von Ihrer privaten Krankenkasse / Zusatzversicherung erstattet, wenn Ihr Versicherungsvertrag diese Leistungen beinhaltet. Bitte erfragen Sie die genauen Einzelheiten bei Ihrer privaten Krankenkasse / Zusatzversicherung - ich bin Ihnen gerne dabei behilflich.
Hinweis: In verschiedenen Fällen kann es durchaus sinnvoll sein, Psychotherapie- Leistungen als Selbstzahler in Anspruch zu nehmen - bitte sprechen Sie mich dazu an.
Die Gebühren für Ihre Teilnahme an Seminaren und Entspannung entnehmen Sie bitte der jeweiligen Ausschreibung.